Umzugsschäden – Wer haftet hier?

BB-Verpackungen GmbH
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Bei einem Umzug kann bekanntlich recht schnell etwas schiefgehen: Hochwertige Möbel werden aus Versehen zerkratzt, die wertvolle Ledercouch hat auf einmal unschöne Risse, Türrahmen und Wände in der Wohnung oder im Treppenhaus werden ungewollt beschädigt und das extra sorgsam verpackte Geschirr hat plötzlich doch Sprünge. Derartige Umzugsschäden sind allerdings nicht nur ärgerlich, sondern können darüber hinaus auch sehr teuer werden und weitere Komplikationen für die Beteiligten nach sich ziehen – vor allem dann, wenn es um die Frage geht, wer schlussendlich für die entstandenen Schäden aufkommen muss.

Eine Frage der Verantwortung: Wer muss bei Umzugsschäden zahlen?

Falls es bei dem anstehenden Umzug zu einem Schadensfall kommen sollte, gilt grundsätzlich: Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss für die entstandenen Kosten haften – und das gilt in der Regel auch dann, wenn dabei nur fahrlässig gehandelt wurde. Dementsprechend ist es wichtig, dass alle am Umzug beteiligten Personen eine Privathaftpflichtversicherung haben, damit die verursachten Schäden nicht komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Allerdings sollte man sich vor allem bei kleineren Schäden gut überlegen, ob man diese auch tatsächlich bei der Versicherung melden möchte, da der Versicherer – je nach Schadensfall – die monatlichen Versicherungskosten erhöhen oder den Vertrag im schlimmsten Fall sogar kündigen kann.

Gut zu wissen: Während sichtbare Schäden spätestens am nächsten Tag bei der Versicherung gemeldet werden müssen, können nicht direkt sichtbare (versteckte) Schäden noch bis zu zwei Wochen nach dem Umzug gemeldet werden, um Ansprüche geltend machen zu können.

Welche Versicherung übernimmt die entstandenen Schäden?

Wenn es um die Kostenübernahme bei Umzugsschäden geht, stellt sich vor allem eine Frage: Welche Versicherung deckt den entstandenen Schadensfall ab? Je nach Art und Ursache des Schadens ist geregelt, wer die Kosten übernimmt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Die private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht kommt grundsätzlich nur dann zum Tragen, wenn während des Umzuges Schäden an Dritten beziehungsweise an deren Eigentum entstanden sind. Daher zahlt die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise auch bei Schäden im Treppenhaus. Sollte man jedoch selber für einen Schadensfall verantwortlich sein, wird die eigene private Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden dementsprechend nicht übernehmen.

Die Hausratversicherung
Da eine Hausratversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, werden im Normalfall auch nur die Umzugsschäden abgedeckt, die beim Verladen an der alten Wohnung und beim Entladen an der neuen Wohnung entstanden sind. Dementsprechend besteht während des eigentlichen Transports kein durchgehender Versicherungsschutz für das eigene Hab und Gut. Allerdings sind die meisten Versicherer dazu bereit, den Versicherungsschutz kurzfristig auszuweiten (je nach Anbieter für maximal zwei Monate), sodass eventuelle Schäden auf diese Weise doch übernommen werden können. Dafür ist es jedoch unabdingbar, die Versicherung bereits schon vor dem Umzug zu informieren.

Die Transportversicherung
Wer bei einem anstehenden Umzug auf Nummer sicher gehen möchte, kann für den Fall der Fälle eine Transportversicherung abschließen. Diese spezielle Police ist in der Hauptsache dazu gedacht, sämtliche Gegenstände während des Transports von der alten zur neuen Wohnung gegen Schäden zu versichern. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nur dann, wenn die Schäden nicht durch den Versicherungsnehmer selbst entstanden sind, sondern beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, Diebstahl, Feuer oder einen Blitzeinschlag. Wichtig: Die Transportversicherung greift ebenfalls nicht, sofern der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist – etwa wenn Möbel, Elektrogeräte oder sonstige Gegenstände nicht ausreichend gesichert wurden.

Gut zu wissen: Falls eine Spedition in den Umzug involviert ist, haftet das Umzugsunternehmen zwar grundsätzlich für die durch die Spediteure verursachten Schäden, laut Handelsgesetzbuch (HGB) jedoch nur bis zu einer maximalen Summe von 620 Euro pro Kubikmeter. Sollte der Wert der zu transportierenden Gegenstände darüber liegen, kann sich eine zusätzliche Transportversicherung also definitiv bezahlt machen.

Sonderfall: Schäden durch Umzugshelfer

Wenn gute Freunde, Bekannte oder auch Verwandte bei dem anstehenden Umzug mithelfen, geschieht das in der Regel unentgeltlich – und da es sich hierbei dementsprechend um einen sogenannten Freundschafts- respektive Gefälligkeitsdienst handelt, geht die Gesetzgebung (laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch) daher von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung aus. Im Klartext bedeutet das: Wenn Umzugsschäden durch einen privaten Helfer entstehen, haftet letztendlich der Initiator des Umzuges selbst – sofern dem Helfer kein vorsätzliches Handeln beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, zum Beispiel anhand von bewusst schlecht oder falsch gepackten Umzugskartons. Dementsprechend kommt die private Haftpflichtversicherung des Helfers also nicht automatisch für die auf diese Weise entstandenen Schäden auf. Abhilfe kann hier eine Zusatzversicherung für Gefälligkeitshandlungen schaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Vorfeld einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, mit dem die Umzugshelfer in die Haftung genommen werden können. Da hier jedoch unter Umständen langjährige Freundschaften auf dem Spiel stehen, empfiehlt sich diese Herangehensweise in der Regel nur bei Helfern, die man nicht persönlich kennt.

Das Fazit

Obschon es bei den meisten Umzügen nicht zu gravierenden und dementsprechend teuren Schäden kommt, gilt es trotzdem gewisse Vorkehrungen zu treffen. Zum einen sollte man eine Umzugscheckliste mit den wichtigsten Aufgaben anfertigen und weder sich selbst noch andere unter Druck setzen und sich ausreichend Zeit für den Umzug nehmen. Zum anderen empfiehlt es sich, im Vorfeld mit allen Beteiligten zu sprechen, um auf diese Weise abzuklären, wie man mit kleineren Schäden umgehen möchte. Auf diese Weise kann man sich viel Ärger beim Umzug ersparen. Auch der Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln, wie stabilem Verpackungsmaterial und Umzugsdecken, kann helfen, Schäden zu vermeiden und den Umzug sicherer zu gestalten. Wer es sich einfach machen und gleichzeitig auf Nummer sicher gehen will, kann einerseits auf ein professionelles Umzugsunternehmen zurückgreifen und andererseits eine Transportversicherung abschließen, damit der Umzug so sicher wie möglich ablaufen kann. Und abschließend noch ein Tipp: Besonders wertvolle Objekte sollten – so wie auch sehr private Gegenstände und Haustiere – unter allen Umständen eigenhändig transportiert werden, um eventuelle Komplikationen von vornherein ausschließen zu können.