Bester Schutz beim Umzug mit unserem Abdeckvlies
Ein Umzug steht vielen in ihrem Leben bevor. Zumeist bedeutet das für die meisten viel Kraft und Energie aufzuwenden, um das gesamte Hab und Gut sicher in das neue Zuhause zu bringen. Dabei werden viele von der Angst begleitet, dass das schöne neue Parkett oder das gute Laminat zu Schaden kommen und Kratzer und Schrammen die Oberflächen zieren werden oder bei Renovierungsarbeiten Farbe verkleckert wird. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Boden zuverlässig und gut geschützt ist. So kann beim Umzug und Renovieren nichts passieren. Unser praktisches Abdeckvlies ist eine ganz besonders zuverlässige Umzugs- und Renovierungshilfe.
Die wichtigsten Details im kurzen Überblick:
- Abdeckvlies
- Maße: 1,0 x 50 m (50 m²)
- Grammatur: ca. 220 g/m²
- Antirutschbeschichtung auf der Unterseite (wasserdicht)
- aufsaugende Wirkung
- TKE gemäß VO 1007/2011: Erzeugnis unbestimmter Zusammensetzung
Mit praktischer Antirutschbeschichtung
Das Abdeckvlies ist mit einer Antirutschbeschichtung ausgestattet. So bleibt es genau so liegen, wie Sie das wünschen. Das Abdeckvlies schützt vor allem Holzfußböden zuverlässig vor Schrammen und Kratzern beim Umzug, aber besonders wird es bei Renovierungsarbeiten verwendet, um Parkett oder andere Bodenbeläge vor Beschädigungen und Farbe zu schützen. Sollten einmal Flüssigkeiten verschüttet werden, ist das gar kein Problem für das Abdeckvlies, denn es hat eine aufsaugende Wirkung und so werden Ihre Fußböden auch vor Feuchtigkeit geschützt. Ein wahrer Allrounder.
Sicherer umziehen mit unseren Umzugshilfen
Überzeugen Sie sich von dieser praktischen Umzugshilfe. Das Vlies wird Ihnen in den Maßen 1 x 50 m (50 qm) geliefert und hat eine Grammatur von 220 g/qm. Bestellen Sie am besten gleich jetzt und machen Sie Ihren Umzug sicher mit bestem Schutz für Ihre Böden.
Inhalt: | 50,00 m2 |
Grammatur: | ca. 220 gr./m² |
Maße: | 1,0 x 50 m (50m²) |
- wasserdichte Antirutschbeschichtung auf der Unterseite
- aufsaugende Wirkung bei Flüssigkeiten
- TKE gemäß VO 1007/2011: Erzeugnis unbestimmter Zusammensetzung